Die Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen der Schweiss & Eisen AG (nachfolgend S&E genannt) & dem Mitglied wird für die Dauer von 1, 2, 3, 6, 12 oder 24 Monaten, beginnend mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, geschlossen. Die Mitgliedschaft verlängert sich NICHT AUTOMATISCH! Der Vertrag läuft automatisch aus & muss nicht gekündigt werden!
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen der S&E mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung des S&E berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
2. Nutzungsumfang
S&E gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung, welche im Studio aushängt.
3. Körperliche Anforderungen
Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung zu Gesundheitsschäden führen kann. S&E ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung des Studios nur zu nutzen, wenn es körperlich dazu in der Lage ist.
4. Vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch das Mitglied ist ausgeschlossen. S&E behält sich vor, die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Dazu zählen z. B. ein grober Verstoss gegen die Hausordnung.
5. Ruhen der Mitgliedschaft
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Wehrdienst und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum unterbrochen werden. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich beantragt werden. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 CHF an. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Für die Dauer der Stilllegung kann des Mitglied die Leistungen von S&E nicht in Anspruch nehmen.
6. Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse etc.) S&E unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die S&E durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen der Mitgliedsdaten entstehen, hat das Mitglied zu tragen.
7. Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich bzw. halbjährlich jeweils beginnend mit der Mitgliedschaft oder der Mitgliedschaftsverlängerung durch Barzahlung, Zahlschein oder Abbuchung über Maestro, Eurocard oder Kreditkarte im S&E fällig. Mit der ersten Beitragsfälligkeit wird auch die einmalige Kartengebühr von 20 CHF fällig.
8. Umsatzsteuer und Preisanpassungsrecht
Sämtliche Preise verstehen sich einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend.
9. Verlust des Mitgliedsausweises
Das Mitglied ist verpflichtet, einen Verlust des Mitgliedsausweises unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung wird erneut die Kartengebühr in Höhe von 20 CHF fällig, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten.
10. Persönliche Benutzung
Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstosses wird das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 300 CHF verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt S&E vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass S&E ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen geringeren Betrag.
11. Haftung
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
12. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass S&E Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert. Zur Sicherheit der Mitglieder überwacht S&E Teilbereiche des Studios mit Videokameras und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und des Studios notwendig ist.
13. Schlussbestimmungen
S&E ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. S&E wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnisnahme zu widersprechen.